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Arzthaftpflichtrecht

Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen aus unterschiedlichen Gründen zu Haftungsprozessen. Wenn der Arzt etwa eine falsche Diagnose stellt oder eine falsche Behandlung durchführt, so kann zu Gunsten des Patienten ein Schadensersatz- und/ oder Schmerzensgeldanspruch bestehen.  Auch wenn die notwendige Aufklärung vor Behandlungen / Operationen unvollständig erfolgt, kann der operative Eingriff rechtswidrig sein, so dass wiederum ein Anspruch auf Schadensersatz und / oder Schmerzensgeld  in Betracht kommen kann.

Wir vertreten im Gegensatz zu manch anderen Anwaltskanzleien bewusst beide an der ärztlichen Behandlung beteiligten Seiten, d.h. Ärzte und Patienten entweder bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Schmerzensgeld-, Schadensersatz- und Rentenansprüchen  und regulieren gegebenenfalls die entstandenen Schäden mit den Haftpflichtversicherungen sowohl außergerichtlich als auch im streitigen Verfahren.

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