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Der Begriff Verwaltungsrecht beschreibt das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des nichtverfassungsrechtlichen öffentlichen Rechts, d.h. Verwaltungsrecht beschäftigt sich insbesondere mit der Ausführung der Gesetze und mit der tatsächlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Dies umfasst beispielsweise das öffentliche Baurecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie das Polizei- und Ordnungsrecht. Wir vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Verwaltungsrechts.
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