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Zwangsvollstreckungsrecht

Im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts vertreten wir unsere Mandanten zum einen als Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, z.B. Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen etc. (als weitere Maßnahme im Rahmen des ebenfalls erfolgten Forderungseinzuges / Inkassos).

Daneben vertreten wir unsere Mandanten aber auch als Schuldner bei der Abwehr von eventuell unberechtigten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, z.B. im Rahmen von Vollstreckungsgegenklagen oder Drittwiderspruchsklagen sowie bei der Abwehr von Pfändungsmaßnahmen durch den Gerichtsvollzieher. Dies umfasst ebenfalls den gesamten Bereich des vorläufigen Rechtschutzes.

Ihre Ansprechpartner

Telefon

09073 / 99 77 - 0

E-Mail

Adresse

Professor-Bamann-Straße 10-12, 89423 Gundelfingen an der Donau, Deutschland

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
von 9:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch und Freitag
von 9:00 bis 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

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